Sollte die gesetzlich geforderte Praxis fehlen (15 behördlich bestätigte Einsätze als pyrotechnischer Helfer bei bühnenpyrotechnischen Vorführungen der Kategorie T2) ist eine Teilnahme an diesem Kurs unbedingte Voraussetzung um den Lehrgang für Pyrotechnik T2/S2 besuchen zu dürfen.
Praxisübungen im Umgang mit bühnenpyrotechnischen Gegenständen, u.a.:
Teilnehmer die an der Ausbildung zum Pyrotechniker der Kategorie T2 teilnehmen möchten.
Die Akademie der OETHG ist mit Bescheid ein vom Bundesministerium für Inneres staatlich anerkannter Lehrgangsträger für pyrotechnische Lehrgänge iSd § 18 Abs. Z 2 PyroTG 2010.
Die Übungsverantwortung obliegt Experten und Trainer des Pyrotechniklehrganges zur Erlangung von Fachkenntnissen für die Verwendung von pyrotechnischen Erzeugnissen der Kategorie T2 und S2 (Bühnenpyrotechnik-Lehrgang)