Selbständige oder Mitarbeiter/innen aus dem Veranstaltungsbereich (z.B. Musik, Sprechtheater, Fernsehen, Film und Mehrzweckhallen), die folgende Erfahrung im Bereich der bühnentechnischen und/oder beleuchtungstechnischen Arbeiten erworben haben.
Die Ausbildung zum/zur Bühnen- und Beleuchtungstechniker/in (Nachweis der Fachkenntnisse gem. ASchG) besteht aus einem für beide Ausbildungsrichtungen zu belegenden allgemeinen Kursteil und einem fachlichen Kursteil mit unterschiedlichen Lehrfächern für die Bühnen- bzw. Beleuchtungstechnik.
Jeder Kursteil findet als Blockkurs statt und schließt mit einer Prüfung (schriftlich/ mündlich) ab und für jeden Kursteil wird ein Zeugnis ausgestellt. Zusätzlich erhält die/der Teilnehmer/in nach positiver Absolvierung des fachlichen Kursteiles einen Lichtbildausweis im Scheckkartenformat.
Der fachliche Teil kann nur belegt werden, wenn der allgemeine Teil der Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde. Sollte ein Gegenstand oder zwei Gegenstände mit „nicht genügend“ beurteilt werden, kann eine kostenpflichtige Wiederholungsprüfung abgelegt werden. Werden drei oder mehrere Gegenstände mit „nicht genügend“ beurteilt, ist keine Wiederholungsprüfung möglich, sondern der gesamte entsprechende Kurs (allgemeiner oder fachlicher Teil) muss neu belegt werden.
Da die Anwesenheit Prüfungsvoraussetzung ist, gilt für die Ausbildung prinzipiell Anwesenheitspflicht (mindestens 75% der Kurszeit). Wir bitten Sie im Falle Ihrer Abwesenheit dies vor Kursbeginn der Akademie der OETHG unter Angabe des Verhinderungsgrundes mitzuteilen.
Sobald Sie sich für den Kurs anmelden, sind Sie automatisch auch für die Prüfung angemeldet, daher ist keine extra Anmeldung für die Prüfung notwendig.
Mitzubringen von den Teilnehmern sind: ein Taschenrechner mit wissenschaftl. Funktionen und ein Geodreieck!
Prüfung:
Schriftlich: Dienstag, 18. März 2025
Mündlich: Mittwoch, 19. März 2025