Allgemeine Geschäftsbedingungen der Akademie der Österreichischen Theatertechnischen Ges.m.b.H. (im Folgenden kurz Akademie der OETHG genannt)

Geltungsbereich der AGB Die Akademie der OETHG bietet berufsorientierte Aus- und Weiterbildung im Bereich Theater-, Medien-, Event- und Veranstaltungstechnik an. Diese AGB sind verbindlich für das gesamte gegenwärtige und zukünftige Angebot an Veranstaltungen, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von der Akademie der OETHG ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Die AGB sind unter www.oethg-akademie/agb abrufbar und werden über Wunsch auch zusätzlich per Post zugesendet.

Angebot, Annahme und Vertragsabschluss 
Die Seminarangebote der Akademie der OETHG sind freibleibend und stellen noch kein Angebot dar. Die Abgabe einer Seminaranmeldung ist verbindlich und wird in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Daher ist erst die elektronisch (per Internet) oder schriftlich abgegebene Anmeldung ein rechtlich verbindliches Angebot. Die Annahme der Anmeldung des Teilnehmers erfolgt mit Zusendung der Buchungsbestätigung durch die Akademie der OETHG, womit ein Vertrag zustande kommt. Dieser Vertrag wird immer unter der aufschiebenden Bedingung abgeschlossen, dass die erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreicht wird.

Teilnahmebedingungen 
Die Berechtigung zur Teilnahme an einer Veranstaltung setzt das Vorliegen allfällig festgelegter Qualifikationen, Altersstufen und an bestimmte Zulassungsbedingungen gebundene Bedingungen voraus, welche von der Akademie der OETHG bei Abgabe der Buchungsbestätigung nicht überprüft werden. Die Teilnehmer bestätigen mit der Anmeldung die geforderten Teilnahmevoraussetzungen zu erfüllen (z.B. Praxisnachweis, Verläßlichkeitsbescheinigung, etc.)

Teilnehmerbeitrag 
Der Veranstaltungsbeitrag ist Zug um Zug gegen Rechnungslegung fällig. Es gilt die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Kursgebühr, die dem aktuellen Kursangebot der Homepage zu entnehmen ist. Eine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages bei Nichtbesuch der Veranstaltung oder vorzeitigem Austritt ist nicht möglich. Bei einem späteren Einstieg in eine Veranstaltung ist keine Ermäßigung des Teilnehmerbeitrages vorgesehen.
Im Falle der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Terminverlust ein, wenn auch nur eine Teilzahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. Mit Eintritt des Terminverlustes wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug ab 14 Tagen nach Fälligkeit werden die gesetzlichen Verzugszinsen verrechnet. Pro Mahnung werden Mahnspesen in der Höhe von € 20,00 sowie die Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen verrechnet.

Abmeldung und Stornobedingungen 
bei Rücktritt bis zum 30. Werktag vor Seminarbeginn 30%;
bei Rücktritt vom 29. – 15. Werktag vor Seminarbeginn 50%;
bei Rücktritt vom 14. Werktag bis zum Seminarbeginn 100%.
Es gilt das Datum des Zuganges der Abmeldung.

Ausbildung gemäß Bühnenfachkenntnisverordnung lt. BGBL.II Nr. 403/2003
Diese besteht aus einem allgemeinen Teil und einem fachlichen Teil, die miteinander verknüpft sind und eine Einheit bilden. Der fachliche Teil (Bühne und Beleuchtung) kann nur mit positivem Abschluss des allgemeinen Teils besucht werden. Eine Abmeldung von einem der beiden Teile ist nach Vertragsabschluss nicht mehr möglich, da auf keine Ersatzteilnehmer zurückgegriffen werden kann. In Abweichung zum vorangegangenen Punkt fallen 100 % Stornokosten bei einer Abmeldung an.
Neben den Kurskosten fallen hier auch Prüfungsgebühren an, die in den Kurskosten inkludiert sind. Die Prüfungsgebühren werden bei Abwesenheit nicht rückerstattet bzw. gut geschrieben und sind bei einem neuen Termin nochmals zu bezahlen. Ein Neuantritt bzw. eine Nachprüfung in bestimmten Gegenständen ist nur nach Maßgabe vorhandener Prüfungstermine möglich. Bei einer Anmeldung zur Nachprüfung ist pro Gegenstand ein Betrag zu entrichten.

Änderungen im Veranstaltungsprogramm / Veranstaltungsabsage 
Das Zustandekommen einer Veranstaltung hängt von der im Veranstaltungsprogramm angegebenen Mindestteilnehmerzahl ab. Sofern diese nicht erreicht wird, findet die Veranstaltung nicht statt.
Aufgrund der langfristigen Planung sind Angaben über Veranstaltungszeitpunkte Zirkaangaben, es sei denn der Veranstaltungszeitpunkt wurde ausnahmsweise verbindlich zugesagt. Weiters sind organisatorisch bedingte Programmänderungen möglich. Über zumutbare Änderungen von Kurstagen, Beginnzeiten, Terminen, Veranstaltungsorten, Trainern und bei eventuellen Veranstaltungsabsagen, soweit unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige nicht von der Akademie der OETHG zu vertretende Umstände auftreten (z.B. Erkrankung eines Trainers, unvorhergesehene Unbenutzbarkeit der Seminarräumlichkeiten, usw.) werden die Teilnehmer in geeigneter Weise verständigt. Die Teilnehmer haben aus den dargestellten Gründen keinen Rücktrittsanspruch. Ebensowenig hat die Akademie der OETHG den Teilnehmern oder Dritten Ersatz für entstandene Aufwendungen oder sonstige Ansprüche aufgrund von Programmänderungen, Terminverschiebungen, Stundenplanänderungen oder Ausfällen von Veranstaltungen zu leisten.
Bei vollständiger Absage einer Veranstaltung durch die Akademie der OETHG erfolgt die vollständige Rückerstattung von bereits eingezahlten Veranstaltungsbeiträgen.

Ausschluss von einer Veranstaltung 
Um die Erreichung der Veranstaltungsziele sicherzustellen, kann die Akademie der OETHG Personen auch ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme ausschließen.

Prüfungen und Kursbestätigungen 
Zu Prüfungen werden nur Personen zugelassen, die mindestens 75 % des vorangegangenen Lehrganges oder Kurses besucht haben.
Kursbestätigungen über den Besuch der Veranstaltung werden ausgestellt, wenn der Teilnehmer mindestens 75 % der betreffenden Veranstaltung besucht und die Kurskosten vollständig bezahlt hat.

Skripten, Arbeitsunterlagen 
Für viele Veranstaltungen stehen den Teilnehmern Skripten oder Lernunterlagen zur Verfügung, die, sofern nicht anders bekannt gegeben, grundsätzlich in dem Teilnehmerbeitrag inkludiert sind und zu Veranstaltungsbeginn ausgegeben werden. Ein gesonderter Kauf dieser Skripten und Lernunterlagen ist nicht möglich.
Die Akademie der OETHG hat alle in Publikationen und auf eigenen Internetseiten bereit gestellten Informationen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Es wird jedoch keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereit gestellten Informationen, übernommen. Ebenso wird jede Haftung für verlinkte Inhalte auf Internetseiten Dritter ausgeschlossen.
Die von der Akademie der OETHG zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen nicht vervielfältigt oder veröffentlicht werden.

Duplikate von Zeugnissen und Ausweisen 
Die von der Akademie der OETHG ausgestellten Zeugnisse und Ausweise können auch für zurückliegende Jahre nach Vorlegen einer Verlustanzeige als Duplikat ausgestellt werden. Die Duplikatsgebühr für das Zeugnis beträgt € 20,00- für den Ausweis € 30,00.

Schadenersatz und Haftungsausschluss 
Gegenüber Unternehmern ist die Akademie der OETHG zum Schadenersatz in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder grob krasser Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Akademie ausschließlich für Personenschäden. Die Haftung verjährt in 12 Monaten ab Kenntnis des Seminarteilnehmers von Schaden und Schädiger.
Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverlust, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter, sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet die Akademie der OETHG nicht. Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer/innen inkl. der bereitgestellten Lernunterlagen wird ebenfalls keine Haftung übernommen.
Aus der Anwendung der bei der Akademie der OETHG erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber der Akademie der OETHG geltend gemacht werden.

Gegenüber Verbrauchern haftet die Akademie der OETHG aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen. Die Schadenersatzpflicht gegenüber Verbrauchern wird nur für leicht fahrlässig verursachte Schäden, die keine Personenschäden sind und nicht die Hauptpflichten des Vertrages betreffen, ausgeschlossen.

Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes
Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit sind die verwendeten Begriffe, Bezeichnungen und Funktionstitel meist in einer geschlechtsspezifischen Formulierung angeführt. Selbstverständlich stehen alle Veranstaltungen – wenn nicht anders angegeben – gleichermaßen beiden Geschlechtern offen.

Gerichtsstand und Rechtswahl
Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, entzogen wird.
Ist der Kunde Unternehmer, so wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Ort des Geschäftssitzes der Akademie der OETHG vereinbart. Sowohl für Klagen der Akademie der OETHG gegen den Verbraucher als auch für Klagen des Verbrauchers gegen die Akademie der OETHG befindet sich der Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz in der EU, aber nicht in Österreich hat. Hat der Verbraucher in Österreich seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt, so kann er nur bei jenem Gericht geklagt werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt liegt. Die Akademie der OETHG kann diesfalls vom Verbraucher nur an seinem Geschäftssitz geklagt werden, sofern gesetzlich nicht ein anderer Gerichtsstand gegeben ist.

Salvatorische Klausel und Aufrechnungsverbot 
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden diese Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gemäß Inhalt und Zweck möglichst nahe kommt.
Eine Aufrechnung gegen Ansprüche der Akademie der OETHG mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern für den Fall der Zahlungsunfähigkeit sowie für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit Forderungen der Akademie der OETHG stehen, gerichtlich festgestellt oder von der Akademie anerkannt sind. In diesen Fällen besteht für Verbraucher die Möglichkeit zur Aufrechnung.

Formerfordernis
Die Akademie der OETHG nimmt Anmeldungen sowie Umbuchungen und Stornierungen zu ihren Veranstaltungen nur schriftlich entgegen. Ausdrücklich vereinbart wird, dass E-Mails dem Schriftformerfordernis genügen und wirksame Erklärungen darstellen, obwohl die Datensicherheit im Mailverkehr nie 100%ig gewährleistet ist. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.