Pyrotechnik Lehrgang Kategorie F3

Faszination Feuerwerk – laut, bunt und prachtvoll!
Werden Sie PyrotechnikerIn mit der Akademie der OETHG.

Im Zuge dieses Lehrganges wird die erforderliche Sachkunde zum Erwerb, Besitz und zur Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörpern) der Kategorie F3 sowie von Anzündmitteln der Kategorie P2 vermittelt.

Mit einem Pyrotechnikausweis F3 können Sie, mit behördlicher Bewilligung, Feuerwerkskörper der Kategorie F3 verwenden, die über das Maß von gewöhnlichen pyrotechnischen Gegenständen für Normalverbraucher („Silvesterfeuerwerk“) hinausgehen.

Zudem ist dieser Lehrgang F3 nach § 7 Pyrotechnikgesetz-Durchführungsverordnung 2010 (Pyro TG-DV) eine gesetzlich vorgesehene Zugangsvoraussetzung für die Lehrgänge T2 (Bühnenpyrotechnik) und F4 (Großfeuerwerk).

In den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen 28 Unterrichtseinheiten werden lehrplanmäßig (PyroTG-DV) in den nachstehenden Hauptunterrichtsgegenständen unter anderem folgende Inhalte vermittelt (auszugsweise):

  • Rechtskunde: Pyrotechnikgesetz 2010, PyroTG-DV, Antragstellungsverfahren
  • Fachkunde: Einführung in die Pyrochemie, Grundlegende physikalische Kenntnisse, Materialkunde, Abgrenzung zu feuergefährlichen Handlungen
  • Sicherheitstechnische Maßnahmen: allgemeine Pyrotechnikgefahren & Sicherheitsabstände, Auswahl und Evaluierung eines Abbrennplatzes, vorbeugende Brandschutzmaßnahmen, Fehlfunktionen und Versagerbehandlung, Schutzausrüstung, Flugverkehrssicherheit, Helfertätigkeiten, Aufbewahrung von Feuerwerkskörpern
  • Fachtechnik: Vorbereiten, Verleiten und Bezündern sowie Aufstellen und Montieren von Feuerwerkskörpern, Anzündtechniken, Einführung in die elektrische Anzündtechnik, Abbrennen eines Feuerwerkes, Maßnahmen nach einem Feuerwerk

Jeder der die Voraussetzungen erfüllt und daran interessiert ist.

Vor allem Personen, die bühnenpyrotechnische Darbietungen und Spezialeffekte künftig professionell und sicher auf Bühnen und in Theatern durchführen wollen („Bühnen-Pyrotechniker“), sowie Filmpyrotechniker, da ein Sachkunde Zertifikat als Pyrotechniker der Kategorie F3 Voraussetzung für die Erlangung weiterer pyrotechnischer Zulassungen (z.B.: T2) ist.

Die Akademie der OETHG ist mit Bescheid ein vom Bundesministerium für Inneres staatlich anerkannter Lehrgangsträger für pyrotechnische Lehrgänge iSd § 18 Abs. Z 2 PyroTG 2010.

Lehrgangsverantwortlich für den Bereich der Pyrotechnik ist Hr. Mag. Jakob Steiner, Trainer und Vortragen sind in der Durchführung von Lehrgängen und pyrotechnischen Tätigkeiten (insbesondere Bühnenpyrotechnik) langjährig erfahrene Pyrotechniker und namhafte Experten.

Spezial Effekte und bühnenrelevante Effekte werden durch Hr. Florian Sturtzel vorgetragen. Er ist seit Jahren in der Theater- und Eventszene für die Einrichtung von Effekte bekannt.

Die Rechtskunde wird von einem Juristen des Bundesministerium für Inneres vorgetragen.

Bitte beachten sie, dass die Akademie der OETHG aufgrund der jahrzehntelangen Zusammenarbeit mit den Bundes- und Landestheatern und dem Eventbereich die praktischen Übungen unter realen Bedingungen durchführt und durch ihre Spezialisierung auf eine jahrzehntelange Expertise und Erfahrung von Arbeiten auf Bühnen, in Theatern und in Mehrzweckhallen zurückgreifen kann.

  1. Voraussetzung zur Teilnahme am Kurs ist die Vollendung des 18. Lebensjahres.
  2. Vorlage einer pyrotechnikrechtliche Verlässlichkeitsbescheinigung gemäß § 16 PyroTG 2010. Diese kann bei der für den Hauptwohnsitz örtlich zuständigen Sicherheitsbehörde (Polizeidirektion oder der zuständigen Bezirkshauptmannschaft) beantragt werden und muss spätestens bei Lehrgangsbeginn der Akademie der OETHG in Original vorgelegt werden, und darf nicht älter als 6 Monate sein. (Beachte, dass manche Behörden mehrere Wochen dafür benötigen können)
  3. Alle Teilnehmer:innen und Besucher:innen haben eine vorbereitete Sicherheitserklärung zu unterfertigen.

Nach positiv abgelegter schriftlicher und praktischer Prüfung erhalten Sie ein staatlich anerkanntes Zeugnis, das als Grundlage zur Antragstellung eines Pyrotechnikausweises der Kategorie F3 bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. Polizeidirektion ermöglicht. Dafür benötigen wir Nachnamen, Vornamen, sowie Geburtsdatum und Geburtsort.

Wir bitten um Verständnis, dass wir als staatlich anerkannter Lehrgangsträger diese gesetzlichen Vorgaben strikt einhalten müssen. Die Akademie steht für weitere Fragen dazu gerne zur Verfügung.